Blower-Door-Test

Mit dem Begriff „Blower-Door-Test“ wird die Luftdurchlässigkeitsmessung der Gebäudehülle mittels Differenzdruckverfahren nach Vorgabe der DIN 13829 bezeichnet. Hierbei wird in eine Gebäudeöffnung (üblicherweise Haus- oder Terrassentür) ein Gebläse luftdicht eingesetzt und eine konstante Druckdifferenz zwischen dem Innen- und Außenraum erzeugt. Die folgende Abbildung zeigt das Gebläse, das mittels einer luftundurchlässigen Folie hermetisch in die Terassentür eines Gebäudes installiert wurde.


In eine Terrassentür luftdicht eingesetztes Blower-Door-Messgerät (Quelle: André Heider)

Der Luftvolumenstrom, der notwendig ist, um die Druckdifferenz zwischen Innen- und Außenraum konstant zu halten, entspricht dem Luftvolumenstrom der durch (ungewollte) Undichtheiten in der Gebäudehülle entweicht.

Ich nutze dieses Messverfahren zum Nachweis des Erreichens der Anforderungen der Energieeinsparverordnung bei Neubauten und bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus. Im Rahmen der baubegleitenden Qualitätskontrolle unterstütze ich die ausführenenden Unternehmen beim luftdichten Einbau von Fenster- und Türelementen und beim Einbau neu eingebauter Luftdichtheitsschichten.

Sollten Sie Interesse an der Untersuchung der Luftdurchlässigkeit Ihrer Gebäudehülle oder der eines von Ihnen betreuten Neubau- oder Sanierungsvorhaben haben, so stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.