Energieausweis

Ein Energieausweis ermöglicht die energetische Bewertung eines Gebäudes. Die Energieeinsparverordnung (aktuell 2013/2014-Anforderungsniveau 2016), kurz EnEV, regelt in Deutschland die Ausstellung der Energieausweise. Der Energieausweis kann auf Grundlage des (berechneten) Energiebedarfs (EnEV §18) oder auf Grundlage des (gemessenen) Energieverbrauchs (EnEV §19) ausgestellt werden.

Der Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs wird oft auch „Verbrauchsausweis“ oder „kleiner Energieausweis“ genannt. Hier wird der Energieverbrauch anhand der Abrechnungen des Energielieferanten aus einem mindestens 36 Monate langen zusammenhängenden Abrechnungszeitraum bestimmt.

Im Gegensatz dazu wird beim Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs, auch „Verbrauchsausweis“ oder „großer Energieausweis“ eine Bilanzierung der Wärmeverluste (z.B. Wärmeverluste über die thermische Hülle) und Wärmegewinne (z.B. durch Sonneneinstrahlung durch die Fenster) des Gebäudes durchgeführt. Aus der Differenz der Wärmeverluste- und Gewinne lässt sich der Heizwärmebedarf des Gebäudes bestimmen. Unter Berücksichtigung der Effizienz der Anlagentechnik, die den Energieträger (z.B. Erdgas) in Heizwärme wandelt und das Trinkwarmwasser bereitstellt, lässt sich der Endenergiebedarf bestimmen.

Sehr gerne biete ich Ihnen die Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Wohn- und Nichtwohngebäude an. Bitte kontaktieren Sie mich. Ich freue mich Ihnen ein attraktives Angebot zu erstellen.